Sozialpädagogisch begleitetes Wohnen (SBW)

Maßnahmen nach § 13 Abs. 3 SGB VIII

  • Sozialpädagogisch begleitetes Wohnen / 4 Wohngemeinschaften
  • Sankt Martin Straße 2 / WG 1
  • 3 männliche junge Erwachsene mit und ohne Migrationshintergrund
  • Sankt Martin Straße 2 / WG 2
  • 3 männliche junge Erwachsene mit und ohne Migrationshintergrund
  • Grafingerstraße 60
  • 2 männliche junge Erwachsene mit und ohne Migrationshintergrund
  • Müllerstraße 6 / Wohnprojekt Bellevue di Monaco
  • 4 weibliche junge Flüchtlinge
  • Junge Erwachsene mit und ohne Migrationshintergrund, die eine schulische oder berufliche Bildungsmaßnahme bzw. Ausbildung absolvieren
  • Unterbringung und Begleitung nach § 13 Abs. 3 SGB VIII

 

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Das Sozialpädagogisch begleitete Wohnen verfügt über 4 angemietete Wohnungen im Stadtgebiet München. Diese Wohnungen sind als Wohngemeinschaften ausgelegt, und alle mit Einzelzimmern ausgestattet. Die Küche und die sanitären Einrichtungen dienen der gemeinschaftlichen Nutzung. Die jeweiligen Zimmer sind möbliert und die Gemeinschaftsräume voll ausgestattet.

Die Betreuung erfolgt durch 3 pädagogisch und traumapädagogisch qualifizierte Fachkräfte. Das Büro der Betreuer*innen befindet sich in der Sankt Martin Straße 53 – 55.

Die Betreuungszeiten sind in der Regel von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr, diese variieren jedoch und werden flexibel gestaltet. Die Betreuungszeiten sind nach den Bedarfen der jungen Menschen ausgerichtet.

Zielgruppe

Aufgenommen werden junge männliche Erwachsene mit und ohne Migrationshintergrund, sowie weibliche Flüchtlinge ( Wohnprojekt Bellevue di Monaco), die eine schulische oder berufliche Bildungsmaßnahme absolvieren.

Die aufzunehmenden jungen Menschen erfahren mitunter soziale Benachteiligung durch:

  • unsichere Aufenthalte und mangelnde Perspektiven bzw. Zukunftsplanung sowie daraus

resultierende Unsicherheit

  • mangelnde Kenntnisse der neuen und fremden Kultur und damit einhergehende

mangelnde Orientierungsmöglichkeiten

  • mangelnden Zugang zum Bildungssystem
  • Mangel an fördernden und schützenden Milieus bei nicht vorhandener familiärer Erziehungsleistung.

Der aufzunehmende Personenkreis ist oftmals unter anderem auch individuell beeinträchtigt durch:

  • mangelndes Leistungsvermögen aufgrund traumatischer Schwierigkeiten wie Schlaflosigkeit und Konzentrationsschwächen
  • mangelnde Sprachkenntnisse
  • seelische und/ oder körperliche Beeinträchtigungen, aufgrund von traumatischen Erfahrungen im Herkunftsland und/ oder auf der Flucht.

Ausschlusskriterien sind z.B.

  • Suchterkrankung
  • psychische Erkrankung
  • geistige oder schwere Körperbehinderung
  • Analphabetismus
  • Gewaltbereitschaft mit Tendenz zu Fremd- und Eigengefährdung.

Mindestanforderungen an den jungen Menschen:

  • Grundbereitschaft und Fähigkeit, das Angebot der sozialpädagogischen Begleitung anzunehmen
  • Motivation für die schulische, berufliche und soziale Integration, d.h. aktive Mitarbeit an diesem Ziel
  • Qualifizierungs- und Ausbildungsfähigkeit
  • Fähigkeit zum selbständigen Wohnen

Zielsetzung

Die Ziele der Maßnahme sind das Erreichen des Schulabschlusses oder der Abschluss einer Berufsausbildung verbunden mit der Förderung der persönlichen Entwicklung und der beruflichen und sozialen Integration.

Dieses Ziel umfasst u.a. folgende Teilziele:

  • Entwicklung von Lebens- und Zukunftsperspektiven
  • Förderung der sozialen Kompetenzen
  • Förderung der emotionalen, sozialen und kognitiven Entwicklung
  • Bewältigung des Alltags
  • Förderung interkultureller Kompetenzen
  • Förderung der Persönlichkeit zu einem selbständigen und eigenverantwortlichen Leben.

Aufgaben und Pflichten der jungen Menschen

Die jungen Menschen müssen die Bereitschaft mitbringen, sich auf dieses Angebot einzulassen, den Kontakt mit der sozialpädagogischen Fachkraft zu pflegen und die schulischen oder beruflichen Maßnahmen wahrzunehmen.

Sie haben die Verpflichtung für die genutzten Wohnräume die Verantwortung zu übernehmen und sich aktiv bei Schwierigkeiten und Problemen Hilfe bei der pädagogischen Fachkraft zu holen.

Im Detail umfasst dies u.a. folgende Punkte:

  • aktive Mitarbeit in Schule/Ausbildung
  • selbständige Erledigung von Hausaufgaben
  • Einfordern von Hilfestellung durch aktiven Austausch mit der pädagogischen Fachkraft
  • Unterstützungsangebote annehmen
  • Grundverständnis für Ordnung und Sauberkeit besteht ebenso wie das Verständnis von Hausordnung und Umgang mit Nachbarn
  • Die Wohnung wird gemeinsam sauber gehalten
  • Einteilung der Gelder erfolgt eigenverantwortlich. Bei Bedarf fordert die/der Jugendliche/Heranwachsende Hilfe bei der pädagogischen Fachkraft ein.