FAQ

Hier findest du eine Sammlung von Fragen und Antworten rund um das Thema Jugendhilfe und JustM.

Jugendhilfe

Du kannst dich an eine Person deines Vertrauens wenden, beispielsweise eine Lehrkraft, einen Sozialarbeiter oder dich direkt an das für dich zuständige Jugendamt/Sozialbürgerhaus wenden. Wenn du dich in Gefahr befindest, scheue dich nicht, die Polizei anzurufen.
Bei einer Inobhutnahme wirst du vorübergehend durch das Jugendamt in einer geeigneten Einrichtung oder bei einer geeigneten Person untergebracht, bei akuter Gefahr auch gegen den Willen deiner Eltern. Das Jugendamt prüft dann, was zur Inbobhutnahme geführt hat und es wird gemeinsam mit allen Beteiligten nach einer Lösung gesucht.
Wenn mehrere gleichwertige Wohngruppen zur Auswahl stehen, hast du die Möglichkeit der Mitbestimmung.
Die Kinder- und Jugendhilfe unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei Problemen und Schwierigkeiten in unterschiedlichen Lebenslagen.
Im Normalfall endet die Zuständigkeit des Jugendamts mit der Volljährigkeit. Du kannst Leistungen des Kinder- und Jugendhilferechts aber auf Antrag bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs in Anspruch nehmen. Das Jugendamt prüft dann, ob ein tatsächlicher Anspruch besteht.

YRC

Ein neues spannendes Land, eine neue Kultur, eine neue Sprache und die Möglichkeit, dir etwas aufzubauen, mit Unterstützung und Begleitung.

Wohngruppen von JustM

Ziel der Jugendhilfe ist die Hilfe und Unterstützung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in schwierigen Situationen. In einer Wohngruppe wirst du durch Fachpersonal begleitet, beraten und unterstützt, aber es gibt auch Regeln, an die du dich halten musst. Jugendhilfe bedeutet auch Erziehung und gleichzeitig die Chance neue Modelle der Lebensgestaltung kennen zu lernen.
Die Platzanzahl variiert zwischen den Wohngruppen. Die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen leben in Einzel- und Doppelzimmern zusammen. Es gibt gemeinschaftliche Küchen, Wohn- und Badezimmer, Gruppenräume und zum Teil auch Schulräume.
Alle Jugendlichen gehen ihren individuellen Beschäftigungen, wie Schule, Berufsschule, Praktika, Ausbildung usw. nach. Hast du derzeit keine regelmäßige Beschäftigung, der du verpflichtet bist nachzugehen, unterstützen dich die Betreuer und Betreuerinnen eine für dich geeignete Maßnahme zu finden. Die Jugendlichen haben Aufgaben in den Gruppen, die zu erledigen sind. Alle leben als Gemeinschaft zusammen und kümmern sich auch gemeinsam darum, dass das Zusammenleben funktioniert. So gibt es in der Regel Putz-, Einkaufs- oder Kochdienste, die jede/r regelmäßig übernehmen muss. Deine Freizeit kannst du dir selbst gestalten. Dinge tun, die dir Spaß machen, deine Freunde treffen usw. Hinsichtlich individueller Freizeitangebote unterstützen dich die BetreuerInnen, etwas Geeignetes zu finden.
Je nach Wohngruppe gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. An den Wochenenden werden immer wieder Ausflüge und Aktivitäten geplant. Hier ist auch dein Engagement gefragt, so kannst du diesbezüglich Vorschläge und Ideen einbringen. In manchen Gruppen finden auch mehrtägige Ferienfreizeiten statt, die ihr gemeinsam als Gruppe an einem anderen Ort verbringt, um zusammen eine schöne Zeit zu haben und Neues zu erleben.
Das Jugendamt ist maßgeblich für den Prozess innerhalb der Jugendhilfe zuständig und somit auch an den für dich individuellen Maßnahmen. Daher gibt es in regelmäßigen Abständen Treffen und Gespräche, in denen du, deine BetreuerInnen, die im Jugendamt für dich zuständige Person, sowie deine Eltern/ dein/e Vormund/Vormündin zusammenkommen, um mir dir über deine Zukunft, deine Ziele und Lebenspläne zu sprechen.